08.05.2013 - 13:33
In einem Urteil vom 24.04.2013 hat das Hessische FG entschieden, dass ein Datenzugriff auf digitale Einzeldaten aus dem Warenverkauf in einer Apotheke durch das Finanzamt unzulässig ist. Nach dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) schließt sich damit auch das Hessische FG der Rechtsauffassung unserer Kanzlei an.
Die in der APO-Audit GmbH vernetzten Kanzleien verweigern der Finanzverwaltung diesen Datenzugriff schon seit 2010 und sind dafür in allen Betriebsprüfungen in die Rechtsbehelfsverfahren gegangen. Hätten sich andere Steuerberater ebenso verhalten, hätten ihre Mandanten einige kostspielige Hinzuschätzungen vermeiden können.
Auch der Fiskus wird bei laufenden Betriebsprüfungen jetzt vor Problemen stehen, da dem exzessiven Datenzugriff zum Zweck der Hinzuschätzung damit ein Riegel vorgeschoben wurde.
Derzeit werden auf der Facebook-Seite der Kanzlei Dr. Bellinger exklusiv für deren Fans der Schriftsatz an das Hessische FG, in dem die Position der Kanzlei zusammengefasst und präzisiert wurde (inklusive Urteil) zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird in dem Zusammenhang ein Kommentar zur praktischen Bedeutung des Urteils für laufende Betriebsprüfungen veröffentlicht.
Schweizer-Forum bewirbt in seiner Ausgabe 02/2013 unser Buch "Allgemeinwissen in Fragen und Antworten".
Weiterlesen …Betriebsprüfer hat keinen Zugriff auf digitale Einzeldaten!
Weiterlesen …Verfahren vor dem FG Sachsen-Anhalt geht weiter.
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